Tipps zur Prüfung
Für ein erfolgreiches Absolvieren der Prüfungen ist es empfehlenswert, folgende Erfahrungen und Hinweise zu berücksichtigen.
- Nutzen Sie bei der Prüfungsvorbereitung so oft wie möglich die Formelsammlung. Diese stellt bei der Prüfung oftmals ein Rettungsanker dar, da man von einer Formel häufig auch verlangte Erläuterungen und Zusammenhänge ableiten kann. Es wird zur Prüfung ein Exemplar ausgegeben (Es kommt auf die Prüfung an – nicht bei allen Prüfungen sind Formelsammlungen zugelassen), Sie brauchen die eigene Formelsammlung nicht mitbringen.
- Schreiben (trainieren) Sie so viel wie möglich bei der Prüfungsvorbereitung (z.B. Karteikarten), damit Sie sich an das ungewohnte stundenlange Schreiben wieder gewöhnen. Damit tritt durch das Schreiben gleichzeitig ein Lerneffekt des Lernstoffes ein.
- Bringen Sie sich Schreibstift und Reservestift mit.
- Es ist nur ein nicht-kommunikationsfähiger Taschenrechner zugelassen.
- Smartphones bzw. Handys sind nicht zugelassen.
- Bringen Sie sich benötigte Getränke und „Nervennahrung“ mit.
- Nach Erhalt des Prüfungsexemplares am Prüfungstag sollten Sie die komplette Prüfung bis zum Ende durchblättern, um eine Übersicht zum Umfang und zur Punkteverteilung zu bekommen.
- Beschriften Sie die Prüfungsarbeit mit Ihren Namen an der richtigen Stelle (Grund: Es wurden in der Vergangenheit auch Prüfungsarbeiten ohne Namen abgegeben, sodass die Gefahr besteht, keine Bewertung zu erhalten; es gab schon Teilnehmer, die im Unterschriftsfeld des Prüfers unterschrieben haben).
- Lesen Sie die Aufgabenstellungen gründlich (Teilnehmerspruch berücksichtigen: „Wer lesen kann ist klar im Vorteil!“)
- Markieren Sie sich in der Aufgabenstellung wesentliche Fakten.
- Haken Sie beim Lösen von Aufgaben verwendete Daten, Angaben bzw. Zahlen in der Aufgabenstellung ab, um zu prüfen, ob Sie welche in der Lösung vergessen haben.
- Wenn Zeit ist, prüfen Sie bei Berechnungen Ihr Ergebnis auf Plausibilität! Zum Beispiel ist eine Umsatzrendite von 500% unwahrscheinlich. Hier wurde wohl vergessen, durch 100 zu teilen.
- Haken Sie ab, ob Sie auch Teilaufgabe a), b), c) …. gelöst haben.
- Bezeichnen Sie Ihre Lösungen zu Teilaufgaben auch mit a) … b) usw. Ansonsten wird vom Prüfer alles als Lösung für die Teilaufgabe a) gerechnet, denn es ist nicht Aufgabe des Prüfers, aus einem Fließtext auf einer A4 sich herauszusuchen, was zu a), zu b) usw. gehören könnte!!!
- Die Abarbeitung der Prüfungsaufgaben muss keinesfalls in der vorgegebenen Reihenfolge vorgenommen werden. Es sollten Prioritäten in Abhängigkeit der Punktzahl der Aufgaben gesetzt werden. Auch wenn Sie für eine Aufgabe z.B. mehrere A4-Seiten schreiben könnten und dafür aber viel Zeit brauchen, gibt es dennoch z.B. nur 4 Punkte und die Zeit fehlt möglicherweise für eine Aufgabe mit 12 Punkten.
- Nachdem Sie die letzte Aufgabe gelöst haben, sollten Sie bis vorn nochmals durchblättern, um zu kontrollieren, ob Sie zu jeder Frage etwas geschrieben haben. Denn wenn nichts geschrieben steht, kann auch der bestgewillte Prüfer keine Hilfspunkte vergeben. Lieber etwas scheinbar Falsches als nichts hinschreiben.
- Es sind keine Antwortsätze bei Berechnungen erforderlich. Allerdings müssen Berechnungsergebnisse mit den geforderten Begriffen versehen sein, wie z.B. Gewinn u.a.
- Beachten Sie, dass es einen Unterschied zwischen „Nennen Sie … “ und „Erläutern Sie… gibt! Eine reine Aufzählung von Begrifflichkeiten ist keine Erläuterung und führt zu Punktverlust.
- Beachten Sie, dass bei bestimmten Aufgaben Bewertungen des Ergebnisses vorzunehmen sind. Dazu ist üblicherweise auch eine Begründung der Bewertung vorzunehmen. Beispiel: „Liquidität 1 = 28%; Bewertung: gut, Begründung: weil dieser Wert mindestens 20% betragen sollte…“
- Es ist empfehlenswert, das Rechenschema zunächst mit den Begrifflichkeiten zu notieren, um danach die Zahlen einzusetzen. Damit kann man selbst nochmals auf Richtigkeit prüfen. Und der Prüfer kann sich bei einem fehlerhaften Ergebnis orientieren, wo die fehlerhafte Berechnung beginnt und evt. trotzdem Teilpunkte aufgrund von Folgefehler vergeben. Ist der Rechenweg nicht nachvollziehbar, gibt es keine Punkte!
- Eine Veränderung von Prüfungsaufgaben ist unzulässig und führt zur Nichtbewertung. (Es gab schon Teilnehmer, die mit der Prüfungsfrage nichts anfangen konnten und deshalb diese geschwärzt haben und sich selbst eine Prüfungsfrage gebastelt haben, die sie beantworten konnten.)
- Reicht der Platz auf den Prüfungsblättern nicht aus, gibt es Zusatzblätter von der Prüfungsaufsicht. Diese sollten Sie unbedingt mit Ihrem Namen und der Aufgabennummer versehen, z.B.: zu Aufgabe 3c)
PS: Auch wenn Sie manche der Tipps für selbstverständlich oder gar unnütz ansehen, jahrelange Erfahrungen im Prüfungswesen haben das Gegenteil bewiesen.
Download Prüfungsverordnungen:
- geprüfter Betriebswirt (HwO)
- geprüfter Bilanzbuchhalter
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- geprüfter Wirtschaftsfachwirt