Fahrlehrer-Ausbildung


Fahrlehrerlaubnis und Fahrlehrerschein

Die Ausbildung zum Fahrlehrer beginnt immer mit Fahrlehrerkurs Kl. BE (Pkw Fahrlehrer). Dies ist der sogenannte „Grundlehrgang“, auf dem alles Weitere aufbaut. Die Erlaubnis zur Ausbildung von Fahrschülern heißt „Fahrlehrerlaubnis“. Das dazugehörige Dokument, ist der „Fahrlehrerschein“. Wenn Sie den Fahrlehrerschein Kl. BE erworben haben, können Sie anschließend noch die Fahrlehrerscheine der Klassen A (Motorrad), CE (Lkw) und DE (Bus) erwerben. Darüber hinaus können auch Seminarerlaubnisse und die Erlaubnis zum Eröffnen einer eigenen Fahrschule erworben werden.


Fahrlehrerausbildung – Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist gesetzlich durch das Fahrlehrergesetz (FahrlG) und die Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbV) geregelt. Sie dauert mindestens 12 Monate. Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist zweigeteilt. Die Ausbildungszeit beträgt 12 – 14 Monate. Der erste Teil der Ausbildung dauert 8,5 Monate und wird als Präsenzunterricht in einer Fahrlehrerausbildungsstätte von erfahrenen Dozenten durchgeführt. Hier erwirbt man an modernen Medien in den Fächern Pädagogik, Recht und Technik das Grundlagenwissen für eine spätere Tätigkeit als Fahrlehrer. Es werden absolviert:

  • Kompetenzbereich Verkehrsverhalten
  • Kompetenzbereich Recht
  • Kompetenzbereich Technik
  • Kompetenzbereich Unterrichten, Ausbilden, Weiterbilden
  • Kompetenzbereich Erziehen
  • Kompetenzbereich Beurteilen
  • Kompetenzbereich Fahraufgaben
  • Kompetenzbereich Grundfahraufgaben

Im zweiten Teil der Ausbildung arbeitet man ca. 4,5 Monate in der Ausbildungsfahrschule eigener Wahl, mit einem erfahrenen Ausbilder vor Ort. Hier lernt man Schritt für Schritt den Unterricht in Theorie und Praxis für die Fahrschüler zu gestalten.

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Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE

  • Mindestalter: 21 Jahre (Start der Ausbildung mit 20 Jahren möglich)
  • Körperliche und geistige Voraussetzungen: Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest auf Niveau der Fahrerlaubnisklasse CE
  • Nachweise: Einerweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister)
  • Berufsausbildung: Eine Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder vergleichbare Ausbildung
  • Sprachkenntnisse: Deutsch in Wort und Schrift
  • Führerschein: mind. 3 Jahre vorhandene Fahrerlaubnis Führerschein Klasse B

Fahrlehrerausbildung – Förderung

Die Förderung der Ausbildung durch öffentliche Träger ist selbstverständlich möglich. Hier einige Beispiele :

  • Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter
  • Förderung durch „Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG“)
  • der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
  • die Deutsche Rentenversicherung (früher: LVA & BfA)
  • die Berufsgenossenschaften (BG)

Fahrlehrerausbildung – Prüfungen

  1. Teil – Fahrpraktische Prüfung

In einer Fahrlehrerausbildungsstätte wird in der ersten Phase der Fahrlehrerausbildung bereits die erste Prüfung abgelegt. In dieser Prüfung müssen Sie Ihre Fähigkeiten als Fahrer unter Beweis stellen, indem Sie in einer praktischen Fahrprüfung zeigen, dass Sie in der Lage sind, sicher, geschickt und umweltbewusst im Straßenverkehr zu agieren.

  1. Teil – Fachkunde

Im Rahmen einer Fachkundeprüfung wird Ihr theoretisches Wissen, das Sie während des Lehrgangs erworben haben, überprüft. Diese Prüfung ist zweigeteilt, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung wird unmittelbar nach Abschluss des Lehrgangs durchgeführt, während die mündliche Prüfung in der Regel 2 bis 4 Wochen später stattfindet.

Nach erfolgreichem Bestehen sowohl der fahrpraktischen Prüfung als auch der Fachkundeprüfung erhalten Sie die „Anwärterbefugnis“. Damit sind Sie berechtigt, mit der zweiten Phase Ihrer Ausbildung in Ihrer Ausbildungsfahrschule zu beginnen.

  1. Teil – Lehrproben

Nach Abschluss des Praktikums absolvieren Sie die Lehrproben an Ihrer Ausbildungsfahrschule. In diesen Proben müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, theoretischen Unterricht für Fahrschüler zu gestalten und zu erteilen. Zusätzlich dazu demonstrieren Sie in einer praktischen Fahrstunde, dass Sie in der Lage sind, Fahrschüler in der praktischen Fahrerausbildung zu unterrichten und anzuleiten.

Jede Prüfung kann maximal 2 mal wiederholt werden.

Zusammenfassung Prüfungsablauf

  • Fahrpraktische Prüfung während der Zeit in der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Schriftliche und mündliche fachpraktische Prüfung nach der Qualifizierungsphase
  • Theoretische und praktische Lehrprobe nach dem Lehrpraktikum
  • Abschlussprüfung vor der nach Landesrecht zuständigen Behörde


Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung Klasse BE

Quelle: „Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2, 15), die zuletzt durch Artikel 2 der
Verordnung vom 2. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1416) geändert worden ist“
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 2.10.2019 I 1416
Ersetzt V 9231-7-11 v. 19.6.2012 I 1307 (FahrlAusbO 2012)

1Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse BE
1.1Fachliches Professionswissen
1.1.1Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“
Kompetenz BE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
Kompetenz BE-2 – Heterogenität im Straßenverkehr
Kompetenz BE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
Kompetenz BE-4 – Partnerschaftliches Verhalten
Kompetenz BE-5 – Fahraufgaben
Kompetenz BE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Kompetenz BE-7 – Mobilitätsverhalten
1.1.2Kompetenzbereich „Recht“
Kompetenz BE-1 – Rechtssystematik
Kompetenz BE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
1.1.3Kompetenzbereich „Technik“
Kompetenz BE-1 – Technische Grundlagen
Kompetenz BE-2 – Fahrphysik
Kompetenz BE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens
Kompetenz BE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
1.2Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen
1.2.1Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“
Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung
Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts
Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung
Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs
1.2.2Kompetenzbereich „Erziehen“
Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen
Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen
1.2.3Kompetenzbereich „Beurteilen“
Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung