Lexikon genealogische Begriffe
abandonnierte Orte aufgegebene Siedlungen Abgaben Bezeichnung für Steuern, Zehnte und andere Abgaben: Bankhühner, Bede, Billetgelder, Buschhafer, Dienstgelder, Fronhühner, Gartengelder, Guldenkorn, Heckengelder, Herrenschatz, Honnenweizen, Horngelder, Hühnergelder, Kur, Kurmede, Lehnherrenhafer, Lehnpfluggelder, Maihämmel, Osterpfennige, Pfenniggelder, Rauchhühner, Rindergelder, Schatz, Schrim, Schlachtgelder, Schützengelder, Stadtgelder, Steckengeld, Steuern, Summengeld, Vogthafer, Wachtgelder, Zehnten. abgegangene Orte aufgegebene Siedlungen Abgift Abgabe Abkürzungen, genealogische http://www.genealogy.net/gene/misc/gensig.html Abmeierung Entziehung der Nutzungsrechte an einem erbbeliehenen Hof Abschoß Abzugsgelder absque prole decessit ohne Kinder (zu hinterlassen) verstorben Adelsprobationen Aufschwörungen (Nachweis adliger Abstammung in fünf oder mehr Generationen) Adjudikation gerichtliche Zuerkennung einer Sache Adjunkt Amtsgehilfe (franz.: adjoint=Vertreter des Bürgermeisters), auch Hilfsprediger Administrator Verwalter Admodiatoren Pächter von Gefällen adulescens Jüngling, im Gegensatz zu juvenis Afdracht Abzahlung, Bestätigung Affinität angeheiratete Verwandtschaft, Schwägerschaft Afscheid Abfindung Afscheit Entlassung aus Gemeindeverband bei Wegzug Afterlehen von Lehensträger an Untervasallen ausgegebenes Lehen Agnaten Blutsverwandte der Vatersseite Ahnengleichheit szendentenimplex [lat.], auch Ahnenverlust, seltener Ahnenhäufung, Ahnenschwund, Ahnenzusammenlegung, Verwandtschaftshäufung. Mehrfaches Vorkommen der gleichen Personen als Ahnen in der Ahnenliste eines Probanden, bedingt durch Eheschließungen zwischen Blutsverwandten. Das Auftreten von Geschwistern als Ahnen ist frühestens in der dritten, in der Regel aber in späteren Generationen möglich und führt zum mehrfachen Auftreten von deren Eltern in der nächsten zurückliegenden Generation. Vor der dritten Generation zählt A. zur Blutsverwandtschaft und bildet ein Ehehindernis. Durch A. verringert sich die Anzahl der tatsächlichen gegenüber den theoretisch möglichen Ahnen, woraus sich auch der Inzuchtkoeffizient einer Ahnenliste schätzen lässt. In Ahnenlisten, die alphabetisch nach Ahnenstämmen geordnet sind, werden die Personen, die mehrfach Ahnen sind, nur einmal aufgenommen, aber mehrfach verzeichnet durch die Angabe der betreffenden Kekulé-Zahlen des Platzes, den sie sonst in der Liste eingenommen hätten. Dies geschieht, um die durch A. belegten Plätze von denen zu unterscheiden, die noch nicht erforscht sind. A. tritt wegen bestehender Heiratsschranken besonders stark in dynastischen Ahnenlisten auf; bei örtlich eingeschränktem Heiratskreis ist sie aber oft auch in Gebieten großer Abgeschiedenheit (Isolate) anzutreffen. Ahnenprobe Urkundlich belegter Abstammungsnachweis von einer bestimmten Anzahl meist adliger Ahnen, bestehend aus dem Nachweis der Ritterbürtigkeit der einzelnen Ahnen (Ritterprobe) und der Rechtmäßigkeit der betreffenden Ehen (Filiationsprobe). A. lassen sich in Deutschland seit dem 12./13. Jh. nachweisen. So legte z. B. der „Sachsenspiegel“ (13. Jh., Rechtsbücher) fest, dass die Zugehörigkeit zu einem Stand den Nachweis von vier Ahnen erfordere. A. waren Voraussetzung eines Adelsbeweises, für die Fähigkeit zum gerichtlichen Zweikampf, zur Aufnahme in Orden, Stifte oder Domkapitel (Domherrenahnentafeln, s.a. Stiftsfähigkeit), für die Zulassung zu Turnieren, sowie für die Landtagsfähigkeit und zur Erlangung bestimmter Hofämter. Die Zahl der geforderten Ahnen war örtlich verschieden und hatte bis zum Beginn des 18. Jh. eine steigende Tendenz. Sie schwankte zwischen 4 und 32. Als A. diente zumeist eine Ahnentafel, in welcher sämtliche zu beweisenden Ahnen mit Vor- und Zunamen sowie dem (oft richtigen, d.h. nicht erfundenen) Wappen (Wappenahnentafel) aufgeführt und die Filiation aus einer rechtmäßigen Ehe urkundlich nachgewiesen sein musste. Mit der Säkularisierung der Kirchengüter zu Beginn des 19. Jh. verloren die A. ihre rechtliche Bedeutung. Der Forscher findet Unterlagen über A. vor allem in Domstifts-, Staats- und Stadtarchiven. Auch Grabdenkmäler und Kunstgegenstände weisen zuweilen A. in Form von Wappendarstellungen auf. S. a. Aufschwörung. Abb. Tafel. Lit. S. Kekulé von Stradonitz: Ahnenproben auf Kunstwerken, in : Ausgewählte Aufsätze aus dem Gebiet des Staatsrechts und der Genealogie, Berlin 1905. Ahnenreihe Spezialform einer Ahnenliste; nach Generationen und nicht alphabetisch nach Ahnenstämmen geordnet. In Aufbau und Nummerierung folgt die A. ebenfalls den Kekulé-Zahlen, d. h. nach dem Probanden kommen in der Liste die beiden Eltern, dann die vier Großeltern usw.. Eine solche Form der Darstellung gibt einen guten Überblick über alle gleichzeitig lebenden Ahnen und über die verwandtschaftlichen Zusammenhänge der verschiedenen Ahnenstämme. Ahnenschlauch Einseitig (zumeist nur in männlicher Folge) geführte, sehr weit zurückreichende Linie in Ahnenlisten oder -tafeln. Der wissenschaftliche Wert eines solchen A. ist meist gering. Wenn man z. B. einen bekannten Anschluss hat, der auf Karl den Großen (742-814) zurückführt, sollte man sich in seiner Ahnenliste mit einem Hinweis auf in der Regel schon publizierte Zusammenhänge begnügen und nicht auf 100 Seiten eine Abschrift derartiger Publikationen bringen und mit einem solchen A. die Ahnenliste unnötig aufbauschen. Ahnenschwindel Fälschung der Filiation; z. B. in erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Nicht selten war Eitelkeit ein Motiv, um seine Abstammung mit phantasievollen (oft adligen) Namen und Wappen zu „schönen“, wozu auch professionelle Fälscher beigetragen haben. Bekannte historische Beispiele dafür sind die mit Fälschungen versehenen Turnierbücher (Turnier) im Ausgang des MA, besonders das von G. Rüxner in vielen Auflagen (1527/1536) verbreitete Buch, sowie z. T. die in der Renaissance aufkommenden Geschlechterbücher (Genealogie/Geschichte). – Die Richtigkeit einer Abstammung belegt der Abstammungsnachweis. Ahnenstamm Stammreihe, Abstammungslinie, die nur über Männer (Väter) führt und in welcher in der Regel der Familienname vererbt wird. Ein A. beginnt (mit Ausnahme des A. eines männlichen Probanden) immer mit einer Ahnenfrau, der der Vater, der Großvater usw. folgen (darum im Unterschied zur Mütterlinie auch Väterlinie genannt). A. werden in Form einer Liste alphabetisch oder in der Reihenfolge der Generation, mit der jeweils der A. beginnt ( l , 2, 4, 8, usw. der Kekulé-Zahlen), geordnet. Ahnentafel Sie stellt die Abstammungsübersicht aller Eltern- und Vorelternpaare des „Probanden“ dar: Väter und Mütter bis zur Urgroßelter-Generation mit Namen, Geburts-, Todes- und Heiratsdaten, Ortsherkunft und Beruf. Es ist also die Blutsabkunft in gerader Linie (eine „geometrische Reihe“), in der nach genealogischem Brauch die Männer gerade, die Frauen ungerade Ziffern führen … Lit: Wentscher/Mitgau, Grundriss der Genealogie, Band 1, Einführung in die praktische Genealogie S. 107 Akzise auch Accise: Verbrauchssteuer Albus Groschenprägung des 14. Jahrhunderts Aldenmoder Altmutter (Großmutter) Aldermann Ältester Alimentationskontrakt Beitrag zum Lebensunterhalt Allmende (mhd. Allgemeinheit), Gemeineigentum der Gemeindeglieder, von der Besiedlung freigehalten Allod / allodium das freie Eigentum, im Gegensatz zum Lehen Allodifizierung im 16. Jahrhundert beginnende Umwandlung von Lehen in freies Eigentum Almosenier Almosenverwalter, urspr. geistl. Funktion Ältermann Zunftmeister, Zunftvorgeher Altvorderen Der Begriff der “Altvorderen” wird in der Gegend von Zwickau/Sa. immer noch häufig verwendet. Ambacht (ampt) Amt, Zunft, Handwerk Ambachtsbrüder Zunftbrüder Amptsgerechtigkeit Amtsgeld, Gebühren Amptstuck Meisterstück Anerbenrecht Bäuerliches Erbrecht, das darauf zielte, den Hof auf einen von mehreren Erben (Anerben) übergehen zu lassen. Das ältere A. (bis 1800) schloss ein Testament über den Hof aus; das jüngere (nach 1800) trat ein, wenn der Bauer keinen Hoferben ausgewählt hatte. Die übrigen Erben erhielten eine angemessene Abfindung. Anfanck Zugriff Anfeilrecht Vorkaufsrecht des Grundherrn bei verbilligtem Preis Angeld Lat. arrbo, arrha, auch Drangeld, Draufgeld, Draufgabe, Haftgeld, Handgeld: Teilleistung (meist in Geldform) zum Abschluss eines Vertrages bzw. Handelsgeschäftes, häufig auch im Sinne von Anzahlung auf eine Kaufsumme, die bei Vertragsabschluß sofort zu zahlen war; der Empfänger, später auch der Geber, wurden dadurch verpflichtet (Unterpfand). Nicht selten gaben beide Vertragspartner eine Spende für kirchliche Zwecke (auch Gottespfennig gen.) oder für ein gemeinschaftliches Essen und Trinken (Leih- bzw. Weinkauf). Wollte der Empfänger des Angeldes von Vertrag zurücktreten, musste er das Angeld (dann Reugeld bzw. Reuegeld, lat. arrha paenitentialis, arrha poenalis genannt) zurückgeben. Ein A. war lange auch im Miet- und Gesinderecht üblich. Angriff / Antast Verhaftung anlangen beschlagnahmen Annalen Chroniken in jährlicher Folge Annaten (lat. annus=Jahr) Abgabe des 1. Jahreseinkommens Annona Großer oder Kornzehnt Annuitäten jährliche Abgaben zur Schuldentilgung Anspänner sind größere Bauern mit Pferdegespannen Antichresis Nutzungsrecht anverdingen in Auftrag geben Anwalt In Südwestdeutschland Ortsvorsteher eines unselbständigen Gemeindeteils, der unter dem Schultheiß des Hauptorts steht Anwassen Anschwemmungen bei Rheinwarden Anzugsgeld im Mittelalter übliche Abgabe für das Niederlassungsrecht Aper Eber Apostille Empfehlung, Ausdruck für diplomatische Einigung Archidiakon siehe Pastor primarius Arfpacht Ebpacht Arlant Ackerland Arrende Rente, Jahresertrag, Teilpacht einer Domäne Arrest gerichtl. Auszahlungs- oder Aushändigungsverbot Arrondierung Abrundung eines Besitzes Assekuration Zusicherung, bes. der Religionsfreiheit Assignaten seit 1789 ausgegebenes französisches Papiergeld Assise Versammlung von Vasallen, Lehensgericht Aszendenz Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern und weitere direkte Vorfahren) Auchtert Nachtweide für das Hornvieh. Auditor juristische Person, auch Schöffe Aushebung zum Wehrdienst einberufen Auszughaus sozusagen das Altenteil auf dem Bauernhof. Der alte Bauer ist nach der Übernahme des Hofes durch den Sohn in das Auszugshaus gezogen. Er wird dann auch häufig in den Kirchenbüchern „Auszügler“ genannt. Auszugs-Leute heißen im Chursächsischen diejenigen Bauern, welche ihre Güter übergeben und sich einen gewissen Auszug von der Wohnung, Einkünften etc. vorbehalten. Sie werden, wenn sie in keiner besonderen Hütte wohnen, den Hausgenossen, wenn sie aber à part Wohnung haben, den Häuslern in Diensten und anderen Dingen gleich geachtet. Lit: Johann Georg Krünitz, Oeconomische Encyclopädie, Band 1, Berlin 1773 autorisiren ermächtigen, im Amt bestätigen Avensteen Ziegelöfen Averdragh Vertrag Avergifft Übergabe Baccalaureus Gelehrter, der die unterste der akademischen Würden erlangt hat. Baind(t) Bakerrey Bäckerei Base Schwester des Vaters Bastard / Bankert uneheliches Kind / „auf der Bank geboren“, im Gegensatz zum im Ehebett; andere Ausdrücke: Winkelkind, Kegelsohn („Kind und Kegel“), Stichling, Krebskind, Hübsch- oder Liebeskind Bauergericht Bauersprache, Bauding, Bauerding, Dinggericht, Eheding, Ehegericht, Hegeding, Hegegericht, Heimgerede, Heimgereide, Heimgericht, Märkerding, Rügegericht: mittelalterliches oder neuzeitliches, aus dem Ding entstandenes Dorfgericht für die Rüge von Rechtsverletzungen der niederen Gerichtsbarkeit (z.B. geringere Vergehen, Streitigkeiten, Fragen der Flurordnung) sowie für die Hege (Pflege) und Wahrung der überkommenen dörflichen Rechtsverfassung; geleitet z. B. von einem Bauermeister bzw. Richter. An den Gerichtsversammlungen, die nach überlieferten Riten abliefen, hatten alle vollberechtigten Gemeindemitglieder teilzunehmen (Dingpflicht). Zunächst wurde die Vollständigkeit der versammelten Gemeindemitglieder festgestellt und zur Hegung die traditionell verfestigten Formeln vorgelesen. Erst dann begann die eigentliche Gerichtsverhandlung. Lit.: K. S. BADER: Studien zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorfes, Bd. I-III, Wien-Köln-Graz 1957-1973. Bauern, sächsische Arno Lange, Besitz-, Berufs- und Amtsbezeichnungen sächsischer Bauern, Dresden 1936, Mitteilungen des Roland, Heft 6, S. 83-86 Arno Lange, Zur Technik der Bauernforschung, Dresden 1933, Mitteilungen des Roland, Heft 11/12, S. 27-29 Beckernahrung Bäckerhandwerk Bede (mhd) Bitte, seit dem 12. Jahrhundert übliche direkte Steuer, die der Landesherr von Fall zu Fall erbittet = erhebt Bedefahrt Wallfahrt Beer Eber Begängnis Trauerfeier mit Leichenpredigt; kann auch lange nach dem eigentlichen Begräbnis stattfinden. Begerenslude Unterhaltsempfänger Begräbnis Beisetzung, Bestattung (lat. sepultura), christliche Totenfeier (\n\..funus) und Beisetzung Verstorbener auf einem Friedhof (Gottesacker), in einer Kirche oder anderen Ruheorten. In den Sterberegistern ist mitunter nur der B.tag (lat. diesfunebris,funebris dies), z.T. mit dem Zusatz „begraben“, „zur Erde bestattet“ u.a. (lat. humatus, humatus est, sepelire, sepultus [Abk. sep.] nicht der Todestag (lat. dies obitus) angegeben. Oft enthalten die Einträge Vermerke über das Alter u. d. Todesursache bzw. auch über die Art des B., z.B. ohne (sine absque ceremoniis funebribus) oder mit Leichenpredigt (cum concione [Abk. c. c.], habita concione, Sermo), mit kleiner (mit halbem Funus, mit halbem Geläut) oder großer Totenfeier (mit ganzem Funus, mit ganzem Geläut, z.B. mit dem ganzen Kirchen- oder Schulchor) begraben. Begräbnisbruderschaft, Leichenbruderschaft, Leichensozietät von einer Knappschaft, Bruderschaft, Zunft u.a. gebildete Gemeinschaft zum Begräbnis ihrer verstorbenen Mitglieder. Besonders ausgeprägt in Bergbaugegenden, wo die Bergleichenbruderschaft sichern sollte, dass jedem Bergmann ein ordentliches Begräbnis zuteil wurde, auch wenn die Familie nicht über die erforderlichen Mittel verfügte. Die B. übernahm die Grabrede, stellte Grabgeleit, die Sargträger, Leichenornate und z.T. eigene Sargschilder. Dafür war innerhalb der Knappschaftsältesten ein besonderer Bergleichenbruderschaftsvorsteher verantwortlich, unterstützt von Bergleichenbruderschaftbesteller bzw. Bergknappschaftsbitter. begraven mit einem Graben abgrenzen Behandigung Übergabe von Leibgewinnsgütern Beinkleider —> Strumpf weber Beirman Anschläger der Glocken Beisasse Stadtbewohner ohne volles Bürgerrecht Beiwohner Stadteinwohner ohne Bürgerrecht Bemet / bament Viehweide Benachten (= Weihnachten) Quelle: Fritz Verderhalfen, Familienkundliches Wörterbuch benachten = 1. übernachten, 2. über Nacht beherbergen Quelle: Rudolf Kunz: Wörterbuch f. südhess. Heimat- u. Familienforscher (Darmstadt 1995) Benachtung = gerichtliche Mahnung (osolet) Quelle: E. Haberkern & F. Wallach: Hilfswörterbuch f. Historiker (1964) Bender = Böttcher, Küfer Benefizium Übergabe eines unveräußerlichen Lehens, im kirchlichen Bereich auch Präbende Bergbauer a) svw. Bergmann b) allgemein Bergbautreibender (Fundgrubner) Bergbereiter eigentlich Bergberaiter: Die Rechnungen der einzelnen Bergwerke prüfender Beamter. Da er meist beritten vom Bergamt aus die Gruben besuchte, deutete der Volksmund raiten (=rechnen) als reiten (ähnlich Hüttenraiter u. a.) Bergfaktor Verwalter der Bergfaktorei, einem Magazin für Gruben- und Hüttenmaterialien, das sowohl Bergbauprodukte verkaufte als auch Material für die Gruben ankaufte bzw. beides lagerte. Bergleichenbruderschaft s. Begräbnisbruderschaft Bergmann selten Bergbauer, lat. Faber metallicus, fossor metallicus, metallicus, metallarius, metallifossor, montifossor i.w.S.: Beschäftigter im Bergbau, einschließlich der Geldgeber (Gewerken) und Bergbeamten. Man unterschied zwischen den praktisch tätigen B. (Bergarbeiter, wegen des von ihm getragenen Arschleders, auch B. vom Leder, im Harz Lederbedienter genannt) und den in der Verwaltung tätigen B. (B. von der Feder; im Harz Federbedienter genannt). Man unterteilt die B. in erstens Häuer, Förderleute, Kunst- und Maschinenarbeiter, zweitens Anschläger, Scheide- und Klaubejungen, Setz- und Siebwäscher, Herdwäscher (Wäscher), Pocher, Treibleute (Treiber) und Stürzer (Ausstürzer) sowie drittens die im Bergbau tätigen Handwerker (z.B. Zimmerlinge, Grubenmaurer, Bergschmiede sowie die für die Wasserführung verantwortlichen Grabensteiger, Teichwärter u.a.; i.e.S. unter Tage arbeitende Häuer (auch Bergknappe genannt). Bergmannsbauer Kleinbauer, der zugleich als Bergmann arbeitete. B. gab es im Erzgebirge und in Kohlebergbau-Gebieten recht häufig, da der Bergbau allein die Familie nicht ernährte und so die Familie auf die bes. durch die Frau und die Kinder betriebene Kleinlandwirtschaft angewiesen war. Der B. ist nicht identisch mit dem Bergbauer. Bergmeister oberster landesfürstlicher Bergbeamter; Vorsitzender eines Bergamtes. Er zählte zu den praktisch tätigen Bergmännern (verlieh und kontrollierte die Fundgruben), besaß aber einen hohen Rang und nicht unerheblichen Einfluss, da er zu rechtskräftigen Anordnungen befugt war und bei der Berufung der Revierbeamten mitwirkte. Bergquartal (dt. + lat.): Grubenabrechnung über Gewinn oder Verlust und Festlegung der Höhe der Ausbeute bzw. Zubuße im Bergamt zu vier Terminen (Vorabend vor Reminiscere, Vorabend vor Trinitatis, am Tage Crusis [Kreuzerhöhung], Lucie) die zugleich Zahltage für das Quatembergeld waren. Bergrecht Auf Bergregal, Bergbaufreiheit und Berkwerkseigentum als Formen des Unternehmensrechts aufbauende Satzungen, die die Gewinnung und Aufbereitung bestimmter Minerale juristisch regelten. Das Bergregal stand ursprünglich dem König, seit dem 13. Jh. dem Landesherren (in der „Goldenen Bulle“ 1356 dem Kurfürsten zugesprochen) zu. Es trennte die Bodenschätze vom Grundeigentum und wurde gegen Abgaben als Recht zum Abbau der Bodenschätze verliehen. Die Grundherren konnten, soweit sie nicht selber abbauten, zur Vergabe dieses Rechtes gezwungen werden. Das führte zur Bergbaufreiheit, aus der sich das Erstfinderrecht als unentziehbares Aneignungsrecht entwickelte (Muter). Das Herrschaftsrecht an Unternehmen, die ein Aneignungsrecht an bestimmten Materialien und ein Nutzungsrecht am Grundstück besaßen, war als Bergwerkseigentum in das Berggrundbuch eingetragen. Als Betriebsform bildete sich im 13. Jh. die Gewerkschaft heraus. Die Arbeiter wurden zu Lehnhäuern; die Kapitalisten bildeten zunehmend allein die Gewerken. Ihr ideeller Anteil am Bergwerk (Kuxe) wurde ins Berggegenbuch (Gegenschreiber) eingetragen. Berufe alte Berufsbezeichnungen – Bibliografie u. Erläuterungen – von Günther Unger http://www.historische-berufe.de (wird in einem neuen Fenster geöffnet) alte Berufsbezeichnungen, gesammelt von Ingrid Prünte http://members.aol.com/eschmarer/berufe.htm (wird in einem neuen Fenster geöffnet) Berufsbezeichnungen, gesammelt von Andreas Karstens http://andreas-karstens.de/Berufe/berufe_a.htm (wird in einem neuen Fenster geöffnet) lateinische bzw. altdeutsche Berufsbezeichnungen von Marcel Lesaar http://www.genealogienetz.de/gene/misc/berufe/index.html (wird in einem neuen Fenster geöffnet) Bescheidenheit Bedingung, Vorbehalt beschüdden Evtl. identisch mit „beschuden“ 1. beschützen, verteidigen 2. Pfänder aufholen, auslösen Quelle: Rudolf Kunz: Wörterbuch f. südhess. Heimat- u. Familienforscher (Darmstadt 1995) Beschüttungsrecht Erblosung Quelle: E. Haberkern & F. Wallach: Hilfswörterbuch f. Historiker (1964) Besienre Zollbeseher Beständer —> Hofküfer besteden / bestaden verheiraten Besthauptrecht Abgabe im Todesfall; vom Eigenmann konnte sein Herr das beste Stück (Vieh, Gewand, Acker, Weide) beanspruchen, die Kurmude Bete Bitte, Befehl Betuchtigung Leibzucht Beund, Baind(t) Eingezäunte Wiese mit Sonderrecht, oft Obstwiese. Beunde (mhd. bi-unte=Gehege), durch Einzäunung entzogenes Grundstück einer Allmende Beurtfahrten Reihenfahrt der Schiffe, auch Marktschiffe Beutler Handschuhmacher Beutner Imker beygekohrne hinzugewählte Bezeichnungen, lateinische zusammengestellt von Ingrid Prünte http://members.aol.com/hagesch/latein.htm (wird in einem neuen Fenster geöffnet) Bifang in der Allmende angelegte Rodung, die in Eigentum übergeht, oft der Bannmeile gleich Bifangalm Skihütte Bilensmet Beilschmied Bocker / Boecker Blaufärber Boenderbücher Steuermatrikel Boerbuek Heberegister Bombasin Baumwollgewebe borgen stunden Botenbrot Botenlohn Bouman (siehe Buman) Brabanter Hausierer Brautlauf / Brudlaup Eheschließung (aus „Brautkauf“) Bremmen unbebaute Ländereien Broek hure Pacht Broeken / Brüchten Abgaben, Bußgelder, Strafgelder Bruggelt Weggeld (von ndrd. „brugge“=Brücke, Weg) Bruoch Kleidungsstück für Hüfte und Oberschenkel Brustbeschwerung auch Brustkrankheit, Brustkränke = Lungenkrankheit, auch Tuberkulose Buchführer Bez. für Buchhändler und Druckverleger im 15./16. Jh. Sie übernahmen die Bücher von der Druckerei und verkauften sie auf Messen und Märkten Budget Haushaltsplan Bühel Hügel Buele / Boele Verwandter Büttel / Bannwart Fronbote, Gerichtsdiener, andere Ausdrücke: Freibote, Ammann, Heimbürge, Geschworener Bote oder Knecht, Hofmann, Cent-oder Landbüttel, Stadtbüttel oder -knecht, Landknecht, Scherge, Schreier, Selman, Vogt, Weibel Buman Bauer, Pächter, Ackerknecht Burmeister Finanzverwalter Buteil Handlohn, herrschaftl. Erbanteil Buwif Pächterin Seitenanfang [A] [B] [C] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [J] [K] [L] [M] [N] [O] [P] [Q] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [X] [Y] [Z] Caek Pranger Caren Korn Calamität Schwierigkeit cassiren aufheben Cessation Einstellung, Aufhebung Cessiones Übertragungen, Abtretungen Chanoinesse franz.: Kanonisse (=Chorfrau) bedeutet: Stiftsdame —> Stift Chausseegeldeinnehmer s. a. Geleitseinnehmer Cimelien Kostbarkeiten, Kleinodien, vor allem im Kirchenschatz Clacht Klage Cmetho auch Chmethonis lateinisierte Form von Kmiec Codex Gesetzeswerk, -sammlung Cognatus Verwandter Committenten Auftraggeber Commun, Kommun Gemeinde condictus genannt cons 3 gr ist die Abkürzung des Satzes (nur bei Heiratseinträgen möglich): „… obtenta dispensatione in tertio gradu consanguinitatis“ d.h.: die Brautleute waren im 3. Grad miteinander verwandt. Nach dem hier geltenden „kanonischen Recht“ beginnt die Zählung der Verwandtschaftsgrade mit den Eltern des Probanden. Sie sind mit ihm im ersten Grad verwandt, die Großeltern im 2. Grad, die Urgroßeltern im 3. Grad, usw. Die Aussage „cons 3 gr“ bedeutet also: ein Urgroßelternpaar des Bräutigams ist identisch mit einem Urgroßelternpaar der Braut. Das kanonische Recht hat eine Dispens vorgeschrieben bis einschließlich zum 4. Verwandtschaftsgrad. Diese Verwandtschafts-Angabe kann durchaus eine Hilfe für die Forschung sein. Wenn z.B. bei einem Ehepaar „cons 3 gr“ angegeben ist, aber die Kirchenbücher eine Nachforschung nur bis zu den Großeltern zulassen (= ältere Einträge nicht vorhanden), dann gilt: Wenn unter den 4 Großeltern des Bräutigams ein Name identisch ist mit einem Namen der 4 Großeltern der Braut, dann müssen diese beiden Personen (wegen „cons 3 gr“) Geschwister sein. Wenn diese Angabe („cons 3 gr“) fehlt, ist deren Verwandtschaft offen. Wenn bei „cons 3 gr“ kein Name identisch ist, dann befindet sich in den beiden Großelterngruppen jeweils eine Person, die miteinander Stiefgeschwister sind über eine gemeinsame Mutter. Dies alles gilt, sofern dem Kirchenbuchführer kein Fehler unterlaufen ist, was immer wieder vorkommt. „cons 3/4 gr“ bedeutet, dass zwischen den beiden gemeinsamen Vorfahren eine Generationsverschiebung vorliegt. Im Kirchenbuch würde der Eintrag etwa lauten: „… obtenta dispensatione in tertio gradu consanguinitatis, collateralis in aequali altingente quartum“. In diesem Fall ist ein Urgroßelternpaar des Bräutigams identisch mit einem Ururgroßelternpaar der Braut. Consumtions-Steuer Verbrauchssteuer Contribut.-Contingent Steuerkontingent copula carnalis [lat. sündhafte Verbindung] in Traueinträgen Bezeichnung für den vorehelichen Geschlechtsverkehr des Brautpaares, auch concubitus, concubitum anticipere, concubitum anticipatus (vor der Hochzeit vorweggenommener Beischlaf) bezeichnet. Corduan (Maroquin) gem. „Allgemeines deutsches Conversations-Lexikon…“, Leipzig Gebrüder Reichenbach von 1840: Corduan, ein schönes, geschmeidiges, kleinnarbiges, dem Saffian ähnliches Leder, das nach der spanischen Stadt Cordova benannt ist, weil die Mauren daselbst es zuerst bereiteten. Jetzt sieht man aber keine Spur mehr von diesem Zweige maurischer Industrie in der erwähnten Stadt. Der schönste C., besonders der gelbe, kommt aus der Levante, vornehmlich aus Constantinopel, Smyrna und Aleppo. Nächst diesen werden die spanischen, ungarischen und französischen, die zu Avignon, Marseille, Rouen, Lyon und Paris gemacht werden, hochgeschätzt. In Deutschland, und zwar zu Danzig, Lübeck und Leipzig macht man auch C., aber oft ist man zufrieden, die aus der Türkei gekommenen weißgahren Felle genarbt, geglättet und gefärbt zu haben. Der C. wird von Bock- oder Ziegenfellen gemacht, doch ist der von Bockfellen der beste. in neuerer Zeit hat der Engländer William Alison die Erfindung gemacht, südamerikanische Pferdehäute ebenfalls zu C. zu verarbeiten. Diese Felle werden mit Sumach, weißen Galläpfeln und Thran gegerbt, worauf der glatte oder blanke C. auf der Narbenseite schwarz gefärbt und blank gestoßen, der rauhe auf der Aasseite schwarz gefärbt wird. In Siebenbürgen wird von den Gerbern zur Bereitung des Corduans viel Skompie (rhus continuus L.) gebraucht, ein Strauchgewächs, von dessen Blättern blos in das Österreichische jährlich aus der Wallachei 12000 Centner eingeführt werden. Ein Prediger daselbst hat aber gefunden, daß der in Siebenbürgen häufig wachsende Essigbaum oder Gerbersumach (rhus coriaria) die Skompie vollkommen ersetzt. Cossäthe siehe Hintersasse Creyse / Kreysstende Kreisstände Custos (lat.) Wächter, Aufseher Seitenanfang [A] [B] [C] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [J] [K] [L] [M] [N] [O] [P] [Q] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [X] [Y] [Z] d. d. Abkürzung für 1. de dato (von heute); 2. dicto die (am genannten Tag) Dach Gerichtstag Dampf Engbrüstigkeit s. auch Dumpf Datum ut retro das Datum wie umstehend (angegeben) Datum ut supra das Datum wie oben (angegeben) Datumseintragungen in Kirchenbüchern Zu Abkürzungen bei Datumseintragungen siehe auch: ejusdem huius Decimae erzbischöfl. Zehnt Dedikation (lat.) Preisgabe des Eigentumsrechts zugunsten einer Gottheit, Stiftung eines Heiligtums Deduktionen besondere Drucke Dedynghe / Degedinge Verhandlung, Vertrag deflorata [lat. nicht mehr jungfräulich, entjungfert] in Traueinträgen in der Regel Bezeichnung für eine Braut, die bereits ein Kind geboren hat; manchmal auch nachträglich in den Traueintrag geschrieben oder im Taufeintrag des Kindes vermerkt, wenn es dem Paar früher als 7 Monate nach der Eheschließung geboren wurde. Deheme im Mittelalter Abgabe der Bauern für den Eintrieb der Schweine in die Wälder Deilholt Holzanteil Departement seit dem 17. Jahrhundert in Frankreich übliche Verwaltungseinheit, unterteilt in Arrondissements Depositen hinterlegte (Wert-, Geld-) Sachen Deputat Naturalleistung, Naturallohn, auch: Beamteneinkünfte Deputierte Abgesandte Deskription Beschreibung Deszendenz Bezeichnung für Verwandte in absteigender Linie Deut Kleinmünze, 1/480 Reichstaler Deutsche Schreibschrift kein —> Sütterlin Nachschlagewerke zur deutschen Schreibschrift: Verdenhalven, Fritz: Die deutsche Schrift, Degener Verlag Neusatdt/Aisch Grun, Paul Arnold, Leseschlüssel zu unserer alten Schrift 1935 Görlitz, Reprint 1984 C. A. Starke Verlag, Limburg/Lahn Süß, Harald: Deutsche Schreibschrift, lesen und schreiben lernen, Augustus Verlag, München 2000 (19,90), ISBN 3-8043-0372-2 Diaeta Ständeversammlung, Reichstag Diäten Tagegeld für Abgeordnete, auch Gehalt für Bürgermeister oder Behördenangestellte Diakon kirchlicher Weihegrad, Pastor primarius dicto anno im genannten (besagten) Jahr dicto die am genannten Tage dicto loco am genannten Ort dictus [lat. Abk. dict.] genannt die eodem |
[lat. am gleichen Tage]
Digesten
systematisch geordnetes Sammelwerk
Dimidietas
Hälfte
Dimissoriale
Überweisung einer Amtshandlung an eine andere Gemeinde
Dimmissionsgelder
Abzugsgelder
Dinggeld
Abgabe an den Richter für Verköstigung
Dinghaus
Fronhaus, Gefängnis
Dinkel gerben
Befreien des Dinkels (Kernen) vom Spelz; den gegerbten Dinkel nannte man Ve(e)sen.
Dafür war in der Mühle ein spezieller Gerbgang erforderlich.
Dispensation
besondere Vereinbarung
Dochter, unbestaedte
unausgesteuerte, unvermählte Tochter
Domäne
dem Landesherrn gehörender landwirtschaftlicher Grundbesitz
Domänenämter
eine wichtige Aufgabe der D. war die listenmäßige (tabellarische) Erfassung sämtlicher „Prästationen“.
Domesticus
Dienstmann
Dop, Doppe
Schale, Knopf, Topf, Kessel
Dorf
alte Siedlungsform in der Größe zwischen Weiler und Stadt
Dorfetter
Grenze zwischen geschlossener Siedlung und offener Mark
Dotation
staatliche Zuwendung bei persönlichen Verdiensten
Driesch (Driess)
Brachland, minderwertiger Acker
Drost / Drosset
aus „drossete“=Truchseß, im späten Mittelalter Beamter, der etwa einem Amtmann entspricht; auch Titel eines Adeligen
Duppenbecker
Töpfer
Dumpf, am Dumpfen gestorben
(Herz) Asthma
Duwarie
Leibzucht
Quelle: http://ahnenforschung-unger.de/grundlagen/1-0-0-1-a.html